„Teil meiner Gemeinde zu sein bedeutet einerseits, als Person angenommen zu sein, aber auch immer wieder herausgefordert zu werden.“

Elisabeth
Mennonitengemeinde München

EIGENSTÄNDIGKEIT

Als mennonitisch-freikirchliche Gemeinde sind wir in allen Belangen eigenständig. Die Verantwortung für die Gestaltung des Gemeindelebens liegt bei allen Gemeindegliedern, wahrgenommen durch die Gemeindeversammlung und den von ihr mit bestimmten Aufgaben betrauten Personen.

Die für die Aufgaben der Gemeinde erforderlichen Mittel werden auf freiwilliger Basis durch Beiträge und Spenden der Gemeindeglieder aufgebracht.

Die überregionalen mennonitischen Gemeindeverbände, denen wir angehören, haben für die Ortsgemeinden keine übergeordnete Autorität oder Weisungsbefugnis. Sie sind Arbeitsgemeinschaften der verschiedenen mennonitischen Gemeinden zur gegenseitigen Unterstützung.

BEKENNTNISTAUFE

Die Taufe verstehen wir als zeugnishafte Antwort eines mündigen Menschen auf die gnädige Zuwendung Gottes zu uns Menschen. Sie ist eine persönliche Antwort auf Gottes Liebe. Mit ihr bekennt ein Mensch sich zu Jesus Christus als Herrn und einem Leben in der Nachfolge Jesu in/mit der Gemeinde. Taufe ist nicht heilsnotwendig, sie bewirkt nicht Gottes Heil, sondern bezeugt: Ich habe Gottes Heil durch Jesus Christus erfahren.

Taufe ist gleichzeitig auch Aufnahme in die lokale Gemeinde, die durch Jesus Christus weltweit mit der Gemeinschaft der Glaubenden verbunden ist. Mit der Taufe und Eingliederung in die Gemeinde übernimmt jemand auch Mitverantwortung für sie und trägt zu ihrem Zeugnis entsprechend seiner/ihrer Gaben und Möglichkeiten bei.

ALLGEMEINES PRIESTERTUM

Die Gemeinde ist ein Organismus mit verschiedenen Gliedern und Funktionen (Leib Jesu, 1Kor 12)), die alle füreinander und den Aufbau der Gemeinde verantwortlich sind (Eph 4,11-16). Demzufolge wird das Gemeindeleben von den Mitgliedern gemeinsam gestaltet und verantwortet.

Jede und jeder ist von Gott begabt. Entsprechend unseren Gaben und Möglichkeiten bringen wir uns in das Gemeindeleben ein und haben Anteil am gemeindlichen Zeugnis von Jesus Christus. Unterschiedliche Begabungen führen zu unterschiedlichen Aufgaben oder auch Beauftragungen, doch sind alle gleichwertig und nicht hierarchisch geordnet. Alle Dienste können unterschiedslos von Männern und Frauen wahrgenommen werden. Mit der Wahrnehmung von besonders sichtbaren Aufgaben und Handlungen wie z. B. Gottesdienst leiten, predigen, Trauungen, Taufen, Bestattungen durchführen, Seelsorge etc. können grundsätzlich alle Gemeindeglieder beauftragt werden.

Die Berufung „eines Pastors oder einer Pastorin“ geschieht in dem Verständnis, dass er/sie als Gemeindeglied durch bezahlte Anstellung zeitlich freigestellt ist für diverse Aufgaben und Dienste. Er/sie hat keine herausgehobene Stellung und Autorität, sondern ist Teil des Leitungsgremiums (Vorstand) und, wie alle Mitwirkenden in der Gemeinde, der Gemeindeversammlung verantwortlich.

Leitungsorgane der Gemeinde sind die Gemeindeversammlung und der von ihr beauftragte Vorstand.